Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH
Göschwitzer Str. 6
07745 Jena

Tel. (0 36 41) 28 13 0
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Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH

Wir blicken mit Sachverstand auf Ihr Fahrzeug!


Jedes Jahr ereignen sich weit mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle auf Deutschlands Straßen. Nicht selten folgt eine widersprüchliche und nervenaufreibende Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Umso besser, wenn man bei einem Schaden auf die Unterstützung eines leistungsstarken Fachmanns zählen kann.

Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig! Unsere Sachverständigen erstellen das Gutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug - in unserer Prüfhalle, bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder an jedem anderen, von Ihnen favorisierten Ort. Bei unklarem Schadenhergang können unsere Sachverständigen auch unfallanalytische Betrachtungen vornehmen. Als Vertragssachverständiger des ADAC führen wir unter anderem Gebrauchtwagen- untersuchungen / -bewertungen durch und prüfen kostenfrei Beleuchtung und Bremsen Ihres Fahrzeuges.

Als Vertragspartner der GTÜ nehmen unsere Prüfingenieure an Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung vor. Im Rahmen ihrer Prüftätigkeit arbeiten sie im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen dabei u.a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln somit im hoheitlichen Auftrag.

Unsere engagierten und kompetenten Mitarbeiter in Verbindung mit modernster Technik garantieren Ihnen qualitativ hochwertige Gutachten und erstklassige Prüfungen. Vertrauen Sie auf unsere über 25-jährige Erfahrung! Beauftragen Sie uns!

Die Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH ist Partner von


Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH)


Mitglied im Berufsverband BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)


Vertragssachverständiger des ADAC
Vertragsprüfstation des ADAC


Schwacke - Partner

Unsere Leistungen im Überblick

Gutachten

Gutachtenerstellung im Kraftfahrzeugschadensfall

Nach einem Unfall (Kfz-Haftplichtschaden, Kaskoschaden) liefern Ihnen die fachkundigen Gutachten unserer Sachverständigen eine solide Basis für die Regulierung des Schadens. Wir ermitteln die für die Instandsetzung Ihres Fahrzeuges erforderlichen Reparaturkosten, eine mögliche merkantile Wertminderung des Unfallfahrzeuges, den Wiederbeschaffungswert und - im Falle eines Totalschadens - den erzielbaren Restwert. Bei der Ermittlung der Reparaturkosten und des Wiederbeschaffungswertes arbeiten wir mit den Kalkulationssystemen AUDATEX und DAT.

Wichtig:

Kfz-Haftpflichtschäden

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn ein Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte ist. Nur als Geschädigter können Sie in eigener Entscheidung einen unabhängigen und neutralen Gutachter wählen und beauftragen. Das Schadengutachten dient dabei zur Sicherung Ihrer Ansprüche gegenüber der regulierenden Versicherung und beinhaltet alle schadenrelevanten Faktoren. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung. Wir rechnen unser Honorar mittels „Abtretung“ direkt bei der Versicherung ab, Sie müssen die Gutachtenkosten nicht vorfinanzieren.

Kaskoschäden

Ihre Kaskoversicherung greift bei selbst verursachten Unfällen und / oder, je nach Vertrag, auch bei Vandalismus, Tier-, Hagel-, Sturm-, Brand- sowie Einbruch- / Diebstahlschäden (genaueres entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice). Bei Kaskoschäden wird der Gutachter in der Regel von der Versicherung beauftragt. Sprechen Sie Ihre Versicherung darauf an, ob Sie die Möglichkeit haben, unser Büro einzuschalten.

Unfallanalytische Betrachtungen (Plausibilitätsprüfungen)

Tagtäglich kann es im Straßenverkehr zu einer der folgenden Situationen kommen:
1. Ihr Fahrzeug wird durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Der Unfallverursacher streitet die Schuld jedoch ab und verweigert Ihnen jeglichen Schadenersatz.
2. Ein anderer Verkehrsteilnehmer unterstellt Ihnen fälschlicherweise, einen Schaden an seinem Fahrzeug verursacht zu haben.

In solchen oder ähnlichen Fällen helfen wir Ihnen mit einer unfallanalytischen Betrachtung. Wir analysieren den Unfallhergang und prüfen, ob entstandene Schäden und Schilderungen der Beteiligten übereinstimmen. Dabei kann meist zweifelsfrei festgestellt werden, ob sich ein Unfall wie beschrieben oder ganz anders abgespielt hat.

Motorgutachten

Unsere Sachverständigen untersuchen Motorschäden und andere mechanische Aggregate im Schadensfall und ermitteln die genaue Schadenursache. Handelt es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler, um Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch? Wir finden es heraus und erstellen Ihnen ein entsprechendes Gutachten.

Lackgutachten

Für Lackschäden gibt es die unterschiedlichsten Ursachen. Steinschlag, Insekten, Vogelkot, Baumharze können Fahrzeuglacken zusetzen und erhebliche Schäden hervorrufen. Unsere Sachverständigen begutachten Ihren Lackschaden und ermitteln die genaue Ursache. Eine Lackschichtendickemessung kann dabei sowohl auf metallischen als auch auf nichtmetallischen (Kunststoff) Fahrzeugkarosserieteilen erfolgen.

Wertgutachten für Oldtimer
(nach System GTÜ- Classic)

Einer der häufigsten Gründe, ein Gutachten erstellen zu lassen, ist die Festlegung des Fahrzeugwertes für den Versicherungsvertrag. Unsere Gutachten bieten in diesem Fall die höchstmögliche Transparenz für Sie als Besitzer als auch für die Versicherungsgesellschaft. Unser Experte erstellt für Sie ein „Kurzgutachten“ oder ein „Detailliertes Wertgutachten“.

Gebrauchtfahrzeuguntersuchungen /Bewertungen

Gebrauchtfahrzeugbewertung

Bevor Sie ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erwerben, sollten Sie den Rat eines unabhängigen Sachverständigen einholen. Ist das Fahrzeug wirklich unfallfrei, wie der Verkäufer angegeben hat? Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis? Eine eingehende Begutachtung durch unsere Mitarbeiter gemäß einem umfassenden ADAC-Prüfprogramm liefert Ihnen einen klaren Bericht über den technischen Zustand des Fahrzeuges und kann Sie im Zweifelsfall vor einer bösen Überraschung bewahren. Kaufen Sie nicht die „Katze im Sack“ ! Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und jahrelange Erfahrung.

Eine Fahrzeugbewertung kann allerdings auch sinnvoll sein, wenn Sie ein Fahrzeug veräußern möchten und ausschließen wollen, dass der Käufer im Nachhinein unberechtigte Regressansprüche geltend macht. Vermeiden Sie solche Komplikationen von vornherein, indem Sie den Zustand Ihres Fahrzeuges unmittelbar vor dem Verkauf von einem unserer Sachverständigen dokumentieren lassen.

Bewertung von Leasing-Rückläufern

Wird ein geleastes Auto nach Vertragsabschluss an die Leasinggesellschaft zurückgegeben, passiert es leider ziemlich häufig, dass „normale Gebrauchsspuren“ als Mängel deklariert und in Rechnung gestellt werden.

Gehen Sie solchem Ärger aus dem Weg, und sparen Sie bares Geld, indem Sie vor Rückgabe des Leasing-Fahrzeuges ein unabhängiges Gutachten von uns erstellen lassen.

Bremsen- / Fahrwerks- und Lichttest

Diese Tests werden mittels modernster Prüftechnik durchgeführt und sind für ADAC Mitglieder kostenfrei.


amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Die Zeit vergeht wie im Fluge, und wieder mal ist die HU Ihres Kraftfahrzeugs fällig? Um ein hohes Maß an Sicherheit auf den Straßen gewährleisten zu können, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Fahrzeugchecks nach § 29 StVZO vor. Bei der HU untersuchen wir Ihr Fahrzeug nach fest definierten Kriterien auf seine Verkehrstauglichkeit. Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen, und diese begehrte Plakette bekommt nur das Fahrzeug, welches die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt und in jeder Hinsicht fit für die Straße ist.

Regelmäßige HUs dienen also nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern auch der der anderen Verkehrsteilnehmer!

Untersuchung des Motormanagement- / Abgasreinigungssstems (UMA)

Damit Mensch und Natur möglichst wenig belastet werden, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Abgasuntersuchungen vor. Seit 2006 hat der Verordnungsgeber deswegen auch die AU nach § 47a StVZO mit einem gestuften System nach und nach entfallen lassen und die AU als sogenannte "UMA" schrittweise in die HU integriert. Seit dem 01.01.2010 ist die Untersuchung des "Motormanagement-/Abgasreinigungssystems" (UMA) damit für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge zum festen Bestanteil der HU geworden.

Die UMA gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug im Rahmen der festgelegten Höchstwerte bleibt und unnötige Schadstoffemissionen vermieden werden können.

Hauptuntersuchung nach §§41,42 (1) bzw. 42(2) BOKraft

Unsere Prüfingenieure untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie TAXIs und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr).

Gasanlagenprüfung (GAP) nach § 41a Abs.6 StVZO

Die Gasanlagenprüfung ist nach besonderen Ereignissen durchzuführen, welche die Sicherheit der Gasanlage beeinträchtigen könnte.

Gaswiederholungsprüfung (GWP)

Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb müssen bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft werden. Dabei werden z.B. die Gasleitungen mit dem Gasdedektoren bzw. Lecksuchspray auf Dichtheit überprüft.

Ist im vorangegangenen Zeitraum von 12 Monaten eine Gassystemeinbauprüfung oder Reparatur an der Gasanlage durchgeführt worden und hat der Halter noch die dazugehörige Bescheinigung der Gasanlagenprüfung (GSP bzw. GAP) parat, so entfällt dieser Untersuchungspunkt bei der HU, da hier die GSP/GAP bezogen auf die HU noch ausreichend ist.

Änderungsabnahme (§19 Abs.3 StVZO)

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19(3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstungen auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung, Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung), Sonderräder, Spoiler.

Unsere Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab.

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben, kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit nach §5 FZV

Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften der StVZO entspricht. Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung, starke Geräuschentwicklung etc. sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, wird von der Polizei ein Mängelbericht erstellt. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, z.B. bei uns bestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen.

Erteilung Feinstaubplakette

Die Zahl der Umweltzonen in den Kommunen nimmt stetig zu. Zudem wurden 2011 die Zufahrtsbestimmungen in einzelnen Städten weiter verschärft. Häufig sind dann nur noch grüne Schadstoffplaketten in den Zonen gültig.

Welche amtliche Plakette Ihr Fahrzeug erhält und ob es für ältere Fahrzeuge Nachrüstmöglichkeiten gibt, erfahren Sie in unserer Prüfstelle.

Wiederinbetriebnahme für Fahrzeuge nach Stilllegung ohne zeitliche Beschränkung

(Voraussetzung: das Fahrzeug hat eine bundesdeutsche Betriebserlaubnis) Auch diese Prüfung gehört zu den Tätigkeitsfeldern unserer Prüfingenieure.

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u.a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Über uns

Firmengeschichte

Am 01.April 1990 beginnt der Senior-Chef Wolfgang Heine seine Arbeit als freier Kfz-Sachverständiger in Jena und legt damit den Grundstein für eine überaus erfolgreiche Firmengeschichte. Seine Erfahrung, die er seit 1977 beim Aufbau der Kfz-Schadenabteilung bei der Staatlichen Versicherung in der ehemaligen DDR gesammelt hat, hilft ihm, die neue Herausforderung erfolgreich zu meistern. Er hat nun nicht mehr ausschließlich mit den bis dahin gängigen Automarken Trabant, Wartburg und Lada zu tun, sondern muss sich innerhalb kürzester Zeit mit Fahrzeugtypen wie VW, Audi, Opel, BMW und Mercedes vertraut machen.

Schnell wird klar, dass das Unternehmen expandieren muss, um allen Anfragen gerecht zu werden und am Markt bestehen zu können. So werden innerhalb von zwei Jahren neun neue Mitarbeiter eingestellt. Fachkundig erstellt das Sachverständigen Team Schaden-und Wertgutachten, führt Plausibilitätsprüfungen durch und gilt über die Grenzen Jenas hinaus als zuverlässiger Partner.

Mit dem Umzug vom Alexander-Puschkin-Platz in die Göschwitzer Straße im Juni 1995 erweitert Wolfgang Heine sein Leistungsangebot. Als Partner der GTÜ werden fortan auch Prüfungen für die Verkehrssicherheit vorgenommen.

Am 31. März 2004 geht der Senior-Chef Wolfgang Heine in den wohlverdienten Ruhestand. Einen Tag später, am 01.April 2004, genau 14 Jahre nach der Firmengründung übernehmen seine Frau Maria und sein Sohn Andreas gemeinsam die Geschäftsführung. Die Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH entsteht.

Maria Heine verabschiedet sich 2012 aus dem Unternehmen in den Ruhestand, Andreas Heine ist nun alleiniger Geschäftsführer der Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH und führt das Unternehmen im Sinne des Firmengründers erfolgreich weiter.

Unser Team

Geschäftsführung

Andreas Heine

Geschäftsführer
Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Unfallschäden an Kraftfahrzeugen,

Bewertung von Kraftfahrzeugen (IHK Ostthüringen zu Gera)

a.heine(at)sv-heine.de

Kfz - Sachverständige

Wolfgang Hüttig

Tief betroffen müssen wir Abschied nehmen von unserem sehr geschätzten Kollegen und guten Freund.
Wolfgang war über drei Jahrzehnte eine große Stütze unseres Unternehmens. Wir verlieren einen außerordentlich engagierten und zuverlässigen Mitarbeiter, der durch seine starke Persönlichkeit und für sein hervorragendes Fachwissen als Kfz-Sachverständiger bei unseren Geschäftspartnern, Kunden und Kollegen äußerst geachtet und beliebt war.


Wolfgang – in unseren Gedanken wirst du immer bei uns sein. Danke für die gemeinsame Zeit, du wirst uns unendlich fehlen.

Ralf Lorber

Kfz-Sachverständiger

r.lorber(at)sv-heine.de

Rico Poehlmann

Kfz-Sachverständiger

r.poehlmann(at)sv-heine.de

Andre´ Meuschel

Kfz-Sachverständiger

a.meuschel(at)sv-heine.de

Steven Dietzsch

Kfz-Sachverständiger

s.dietzsch(at)sv-heine.de

Christian Pohle

Kfz-Sachverständiger

c.pohle(at)sv-heine.de

Das Backoffice

Petra Haun-Hüttig

Assistentin der Geschäftsführung
Büro, Administration, Kundenbetreuung, Terminkoordination

p.haun-huettig(at)sv-heine.de

Sabine Mürb

Büro, Administration, Kundenbetreuung, Terminkoordination

s.muerb(at)sv-heine.de

Eva Isserstedt

Büro, Administration, Kundenbetreuung, Terminkoordination

e.isserstedt(at)sv-heine.de

Kontakt

Anfahrt

Adresse
Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH
Göschwitzer Str. 6
07745 Jena

Unsere Öffnungszeiten
Mo-Fr 8.00-17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Außerhalb unserer Öffnungszeiten sind wir unter der (0 36 41) 28 13 0 erreichbar.

Tel. (0 36 41) 28 13 0
Fax (0 36 41) 28 13 12

info@sv-heine.de

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